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ÜBERBETRIEBLICHE KURSE

Sehr geehrte Damen und Herren
Im Auftrag der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) führt das G’ART die überbetrieblichen Kurse der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und zum Teil der Kantone Schwyz und Zug durch.

Die überbetrieblichen Kurse (üK) stehen unter Aufsicht der Erziehungsdirektion und sind im Schweiz. Berufsbildungsgesetz geregelt. Sie haben den Zweck, die Lernenden in die grundlegenden Arbeitstechniken des gewählten Berufes einzuführen, und sie im Kurs 1 auf den praktischen Ausbildungsbeginn im Ausbildungsbetrieb vorzubereiten. Diese Kurse entlasten die Bildungsverantwortlichen für diejenigen Arbeiten, welche zum Ausbildungsbeginn ein mehr oder weniger dauerndes Anleiten und Überwachen erfordern.

Die überbetrieblichen Kurse 2-5 haben den Zweck, das handwerkliche Können in die Praxis umzusetzen und zu vertiefen.

 

 

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